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   BVerwG, 18.06.2013 - 6 C 21.12   

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https://dejure.org/2013,14904
BVerwG, 18.06.2013 - 6 C 21.12 (https://dejure.org/2013,14904)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.2013 - 6 C 21.12 (https://dejure.org/2013,14904)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 (https://dejure.org/2013,14904)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Bescheidungsurteil; Feststellung des Sachverhalts durch einen Dritten; Justizgewährungspflicht; Mitgliedschaft; Religionsgemeinschaft; Schiedsgutachter; Selbstbestimmungsrecht; Spruchreife; Staatsvertrag mit Religionsgemeinschaften; Verpflichtungsklage; Verwaltung durch ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 65 Abs 2 VwGO, § 61 Nr 3 VwGO
    Notwendige Beiladung im Revisionsverfahren; Verteilung eines Landeszuschusses für die Jüdische Gemeinschaft

  • Wolters Kluwer

    Antrag des Generalsekretärs des Zentralrats der Juden in Deutschland auf Beiladung zum Verfahren bzgl. Anspruchs einer Synagogengemeinde auf einen höheren Anteil an den finanziellen Leistungen als Zuschuss an den Ausgaben der jüdischen Gemeinde

  • rewis.io

    Notwendige Beiladung im Revisionsverfahren; Verteilung eines Landeszuschusses für die Jüdische Gemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag des Generalsekretärs des Zentralrats der Juden in Deutschland auf Beiladung zum Verfahren bzgl. Anspruchs einer Synagogengemeinde auf einen höheren Anteil an den finanziellen Leistungen als Zuschuss an den Ausgaben der jüdischen Gemeinde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.01.1984 - 3 C 88.82

    Bindungswirkung einer Normenkontrollentscheidung des Oberverwaltungsgerichts über

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2013 - 6 C 21.12
    a) Die Beiladung ist notwendig, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 88.82 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49; Beschluss vom 9. Januar 1999 - BVerwG 11 C 8.97 - NVwZ 1999, 296), oder anders gewendet, wenn die Entscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestalten soll, sie aber ohne deren Beteiligung am Verfahren nicht wirksam gestalten kann (Beschluss vom 12. August 1981 - BVerwG 7 B 195.80 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 60).
  • BVerwG, 09.01.1999 - 11 C 8.97

    notwendige Beiladung; atomrechtliche Anlagenaufsicht; Auftragsverwaltung der

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2013 - 6 C 21.12
    a) Die Beiladung ist notwendig, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 88.82 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49; Beschluss vom 9. Januar 1999 - BVerwG 11 C 8.97 - NVwZ 1999, 296), oder anders gewendet, wenn die Entscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestalten soll, sie aber ohne deren Beteiligung am Verfahren nicht wirksam gestalten kann (Beschluss vom 12. August 1981 - BVerwG 7 B 195.80 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 60).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - 3 L 167/10

    Mitgliederbezogenen Anteil des Landeszuschusses für jüdische Gemeinden;

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2013 - 6 C 21.12
    HAL OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 20.07.2011 - AZ: OVG 3 L 167/10.
  • BVerwG, 12.08.1981 - 7 B 195.80

    Universitätsgremium - Kosistorium - Feststellung der Unwirksamkeit einer Wahl -

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2013 - 6 C 21.12
    a) Die Beiladung ist notwendig, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 88.82 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49; Beschluss vom 9. Januar 1999 - BVerwG 11 C 8.97 - NVwZ 1999, 296), oder anders gewendet, wenn die Entscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestalten soll, sie aber ohne deren Beteiligung am Verfahren nicht wirksam gestalten kann (Beschluss vom 12. August 1981 - BVerwG 7 B 195.80 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 60).
  • VG Köln, 05.02.2024 - 13 L 1124/23

    Junge Alternative: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistisch

    Dies setzt voraus, dass die begehrte Sachentscheidung nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig und unmittelbar in Rechte des Dritten eingegriffen wird, das heißt seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden, wenn also die Entscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestalten soll, sie aber ohne deren Beteiligung am Verfahren nicht wirksam gestalten kann, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Beschluss vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 -, juris Rn. 5 m.w.N.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 13 E 479/17 -, juris Rn. 2.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2015 - 1 S 802/15

    Anspruch auf Nutzung personenbezogen Archivguts unter Sperrzeitverkürzung;

    Im Rahmen der Verpflichtungsklage liegen diese Voraussetzungen dann vor, wenn der Kläger den Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, der gegen einen Dritten gerichtet sein und diesen belasten soll, ferner dann, wenn der erstrebte Verwaltungsakt zugleich den Kläger begünstigt und den Dritten belastet, wenn also die rechtsgestaltende Wirkung des erstrebten Verwaltungsakts einen Dritten unmittelbar in dessen Rechtsposition betrifft, weil er Adressat des angestrebten Verwaltungsakts sein soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.06.2013 - 6 C 21.12 - juris Rn. 10f.; Beschl. v. 29.07.2013 - 4 C 1.13 - juris Rn. 7f.; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 65 Rn. 110, 135f.; Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 65 Rn. 22; je m.w.N.).
  • BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20

    Keine notwendige Beiladung der Frequenzzuteilungsinhaber bei Verpflichtungsklage

    Im Rahmen der Verpflichtungsklage liegen diese Voraussetzungen dann vor, wenn der Kläger den Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, der gegen einen Dritten gerichtet sein und diesen belasten soll, ferner dann, wenn der erstrebte Verwaltungsakt zugleich den Kläger begünstigt und den Dritten belastet, wenn also die rechtsgestaltende Wirkung des erstrebten Verwaltungsakts einen Dritten unmittelbar in dessen Rechtsposition betrifft, weil er Adressat des angestrebten Verwaltungsakts sein soll (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 18.12 - NVwZ 2015, 823 Rn. 13; Beschlüsse vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 - Buchholz 310 § 142 VwGO Nr. 18 Rn. 11 und vom 29. Juli 2013 - 4 C 1.13 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 29.07.2013 - 4 C 1.13

    Notwendige Beiladung bei einer Verpflichtungsklage

    Im Rahmen einer - wie hier gegebenen - Verpflichtungsklage liegen diese Voraussetzungen zunächst dann vor, wenn der Kläger den Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, der gegen einen Dritten gerichtet sein und diesen belasten soll, ferner dann, wenn der erstrebte Verwaltungsakt zugleich den Kläger begünstigt und den Dritten belastet, wenn also die rechtsgestaltende Wirkung des erstrebten Verwaltungsakts einen Dritten unmittelbar in dessen Rechtsposition betrifft, weil er Adressat des angestrebten Verwaltungsakts sein soll (Beschluss vom 18. Juni 2013 - BVerwG 6 C 21.12 - juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 13 E 479/17

    Genehmigung der Entgelte und Entgeltgrundsätze für die Erbringung des

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2013 - 4 C 1.13 - Juris Rn. 7; vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 - Juris Rn. 10 und vom 12. August 1981 - 7 B 195.80 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 60 S. 12 = Juris Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 3. August 2015 - 13 E 513/15 - NZS 2016, 79 = Juris Rn. 4; Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Loseblattsammlung, 13. Ergänzungslieferung 2006, § 65 Rn. 16.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2013 - 4 C 1.13 - Juris Rn. 8 f. und Beschluss vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 - Juris Rn. 11 f. sowie Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Loseblattsammlung, 13. Ergänzungslieferung 2006, § 65 Rn. 24.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 13 E 596/17

    Erteilung einer Genehmigung der Entgelte und Entgeltgrundsätze für die Erbringung

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2013 - 4 C 1.13 - Juris Rn. 7; vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 - Juris Rn. 10 und vom 12. August 1981 - 7 B 195.80 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 60 S. 12 = Juris Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 3. August 2015 - 13 E 513/15 - NZS 2016, 79 = Juris Rn. 4; Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Loseblattsammlung, 13. Ergänzungslieferung 2006, § 65 Rn. 16.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2013 - 4 C 1.13 - Juris Rn. 8 f. und Beschluss vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 - Juris Rn. 11 f. sowie Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Loseblattsammlung, 13. Ergänzungslieferung 2006, § 65 Rn. 24.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 13 E 504/17

    Erteilung einer günstigeren Genehmigung der Trassenentgelte und Entgeltgrundsätze

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2013 - 4 C 1.13 - Juris Rn. 7; vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 - Juris Rn. 10 und vom 12. August 1981 - 7 B 195.80 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 60 S. 12 = Juris Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 3. August 2015 - 13 E 513/15 - NZS 2016, 79 = Juris Rn. 4; Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Loseblattsammlung, 13. Ergänzungslieferung 2006, § 65 Rn. 16.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2013 - 4 C 1.13 - Juris Rn. 8 f. und Beschluss vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 - Juris Rn. 11 f. sowie Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Loseblattsammlung, 13. Ergänzungslieferung 2006, § 65 Rn. 24.

  • VGH Bayern, 24.10.2023 - 22 A 21.40041

    Antrag auf Beiladung einer Gemeinde im Immissionsschutzrecht

    Bei Verpflichtungsklagen ist ein Dritter notwendig beizuladen, wenn er Adressat des Verwaltungsaktes ist, zu dessen Erlass die Behörde mit der Klage verpflichtet werden soll (vgl. BVerwG, B.v. 18.6.2013 - 6 C 21.12 - juris Rn. 11).

    Da in diesem Fall die Zustimmung im Fall ihrer Verweigerung durch das verwaltungsgerichtliche Urteil ersetzt wird, ist der betroffene Rechtsträger notwendig beizuladen (vgl. BVerwG, B.v. 18.6.2013 - 6 C 21.12 - juris Rn. 12; U.v. 16.2.1973 - IV C 61.70 - juris Rn. 8; Hoppe in Eyermann, VwGO, § 65 Rn. 16), so etwa bei einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung, zu der die Gemeinde ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB verweigert hat (BVerwG, U.v. 16.2.1973 - IV C 61.70 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 13.03.2015 - 7 B 16.14

    Bundeswasserstraße; Stichkanal; Schifffahrtsanlage; Brücke; Zubehör; öffentlicher

    Eine Beiladung ist im Sinne von § 65 Abs. 2 VwGO notwendig, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden, oder anders gewendet, wenn die Entscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestalten soll, sie aber ohne deren Beteiligung am Verfahren nicht wirksam gestalten kann (BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 - Buchholz 310 § 142 VwGO Nr. 18 Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1663/11

    Lärmbelästigung durch Vogelabwehrgeräte

    Im Rahmen einer Verpflichtungsklage liegen diese Voraussetzungen zunächst dann vor, wenn der Kläger den Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, der gegen einen bestimmten Dritten gerichtet sein und diesen belasten soll, ferner dann, wenn der erstrebte Verwaltungsakt zugleich den Kläger begünstigt und den Dritten belastet, wenn also die rechtsgestaltende Wirkung des erstrebten Verwaltungsakts einen Dritten unmittelbar in dessen Rechtsposition betrifft, weil er Adressat des angestrebten Verwaltungsakts sein soll (BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 - juris, m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 20.06.2016 - 11 K 1508/15

    Zugang zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten; Verkürzung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2014 - 19 B 849/14

    Förderortwechsel von einer Förderschule an eine allgemeine Schule

  • VGH Bayern, 10.12.2019 - 8 C 19.2198

    Beschwerde gegen Ablehnung einer Beiladung

  • VG Neustadt, 12.11.2019 - 5 K 1054/19

    Beiladung eines Nachbarn im Baurechtsstreit des Bauherrn gegen die Baubehörde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 13 E 503/17

    Erteilung einer Genehmigung der Entgelte und Entgeltgrundsätze für die Erbringung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 13 E 502/17

    Genehmigung der Entgelte und Entgeltgrundsätze für die Erbringung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 13 E 491/17

    Erteilung einer Genehmigung der Entgelte und Entgeltgrundsätze für die Erbringung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 13 E 492/17

    Genehmigung der Entgelte und Entgeltgrundsätze für die Erbringung des

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